Verordnung
Ergotherapie gehört zu den annerkannten Heilmittel und kann sowohl vom Hausarzt, als auch von allen Fachärzten wie Kinderarzt , Neurologe , Orthopäde , Rheumatologe, Chirurg , Psychologe , Psychiater..) verordnet werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Ergotherapie. In der Regel müssen Volljährige 10% der Kosten zugüglich 10€ je Verordnung zuzahlen.