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Verordnung

Ergotherapie gehört zu den annerkannten Heilmittel und kann sowohl vom  Hausarzt,  als auch von allen Fachärzten wie Kinderarzt , Neurologe , Orthopäde , Rheumatologe, Chirurg , Psychologe , Psychiater..) verordnet werden.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Ergotherapie. In der Regel müssen Volljährige 10% der Kosten zugüglich 10€ je Verordnung zuzahlen.